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AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen SpecialShop.ch, Inhaber Rudolf Koller, Fischbach-Göslikon

1. Allgemeines und Geltungsbereich

1.1 Für den Geschäftsverkehr zwischen Rudolf Koller und dem Auftraggeber gelten die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen, sofern vom Auftraggeber nicht unverzüglich nach Erhalt dieser allgemeinen Bedingungen schriftlich Einspruch erhoben wird. Sie gehen etwelchen anders lautenden Bedingungen des Auftraggebers vor, ausser Rudolf Koller würde diese ausdrücklich schriftlich akzeptieren. Sie gelten in allen Punkten, welche nicht gegenseitig schriftlich in anderer Weise geregelt sind.

1.2 Bis zu einer ausdrücklichen gegenteiligen Vereinbarung gelten diese Bedingungen für den gesamten gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsverkehr, auch soweit bei einem einzelnen Auftrag im Rahmen einer bestehenden Geschäftsbeziehung auf diese Bedingungen nicht mehr ausdrücklich verwiesen wird.

1.3 Alle Vereinbarungen und rechtserheblichen Erklärungen der Vertragsparteien bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.


2. Begriffsdefinition


2.1 Es wird zwischen folgenden Arten von Kundenbeziehungen, nachfolgend Aufträge genannt, unterschieden:

- Internetbestellungen
- Der Kunde wird in allen Fällen als Auftraggeber bezeichnet.


2.2
Im Rahmen der Fertigungs- und Handelsaufträge wird zwischen den folgenden Arten von Bestellungen unterschieden:

- Einzelbestellungen


3. Offerte

3.1 Die Internet-Offerten von  Rudolf Koller erfolgen freibleibend. Preise und Termine sind erst nach schriftlicher Auftragsbestätigung durch  Rudolf Koller verbindlich.



4. Vertragsabschluss

4.1 Aufträge werden in schriftlicher Form entgegengenommen.

4.2 Der Vertrag gilt als abgeschlossen, wenn Rudolf Koller nach Eingang des Auftrages dessen Annahme schriftlich bestätigt hat. Mündliche Vereinbarungen haben nur Gültigkeit, sofern sie schriftlich bestätigt worden sind.


5. Preise

5.1 Mangels anderweitiger Vereinbarung verstehen sich alle Preise netto (exkl. Mehrwertsteuer) ab Werk ohne Verpackung.

5.2 Sämtliche Nebenkosten wie z.B. für Fracht, Versicherung, Ausfuhr-, Durchfuhr-, Einfuhr und andere Bewilligungen gehen zu Lasten des Auftraggebers. Ebenso hat der Auftraggeber alle Arten von Steuern, Abgaben, Gebühren, Zöllen und dergleichen zu tragen, die im Zusammenhang mit dem Vertragsgegenstand erhoben werden, und er hat solche Aufwendungen gegen entsprechenden Nachweis zurückzuerstatten, falls  Rudolf Koller hierfür leistungspflichtig geworden ist.

5.3 Angemessene Preisanpassungen erfolgen, wenn:

- Lieferungen aus Gründen verzögert werden, die der Auftraggeber zu vertreten hat
- der Umfang der vereinbarten Lieferungen bzw. Leistungen Änderungen erfahren
- das Material oder die Ausführung Änderungen erfahren, sei es auf Wunsch des Auftraggebers
  oder weil die vom Auftraggeber überlassenen Unterlagen unrichtig oder unvollständig waren
- im Falle von Rahmenbestellungen und Kontrakten die Kosten für die Fertigung künftiger Lose
  aufgrund von Preisänderungen beim Material gestiegen sind

5.4 Die Forderungen von Rudolf Koller dürfen nicht durch die Verrechnung von Gegenforderungen getilgt werden.

6. Zahlungsbedingungen

6.1 SpecialShop.ch liefert ausnahmslos gegen Vorkasse. Rudolf Koller liefert sobald der vollständige Betrag inkl. Versandkosten eingegangen ist.

7. Lieferfrist

7.1 Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn Rudolf Koller die Waren zu dem in der Auftragsbestätigung aufgeführten Zeitpunkt bereitgestellt hat.

7.3 Eine Konventionalstrafe für verspätete Lieferung bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung und gilt als Schadenpauschale. Eine solche ist in jedem Fall nur geschuldet, wenn die Verspätung nachgewiesenermassen auf einem Verschulden von Rudolf Koller beruht.


8. Verpackung


8.1 Die Verpackung wird von Rudolf Koller gesondert in Rechnung gestellt und in der Regel nicht zurückgenommen.


9. Nutzen und Gefahr


9.1
Nutzen und Gefahr gehen spätestens mit Abgang der Lieferungen ab Werk auf den Besteller über.


10. Versand, Transport und Versicherung


10.1 Besondere Vorgaben bezüglich Versand, Transport und Versicherung sind Rudolf Koller rechtzeitig bekannt zu geben. Die Versicherung des Transportgutes obliegt dem Auftraggeber.

10.2 Beanstandungen im Zusammenhang mit dem Transport sind bei Erhalt der Lieferung unverzüglich an den letzten Frachtführer zu richten.


11. Prüfung und Abnahme der Lieferungen und Leistungen


11.1 Der Auftraggeber hat die Lieferungen und Leistungen sofort nach Erhalt zu prüfen und Rudolf Koller eventuelle Mängel unverzüglich mittels E-Mail sales(at)specialshop.ch zu rügen. Unterlässt er dies, gelten die Lieferungen und Leistungen als genehmigt.

11.2 Erweisen sich die Lieferungen und Leistungen bei der Prüfung als nicht vertragsmässig, hat der Auftraggeber Rudolf Koller umgehend die Gelegenheit für die Behebung der Mängel einzuräumen.

11.3 Die Durchführung einer Abnahmeprüfung sowie die Festlegung der dafür geltenden Bedingungen bedürfen einer besonderen Vereinbarung.

11.4 Die Abnahme gilt auch dann als erfolgt, wenn:

- eine vereinbarte Abnahmeprüfung aus Gründen, die Rudolf Koller nicht zu vertreten hat, bis zum vorgesehenen  Termin nicht durchgeführt werden kann
- der Auftraggeber die Annahme verweigert, ohne dazu berechtigt zu sein
- der Auftraggeber die Lieferungen oder Leistungen von Rudolf Koller nutzt


12. Gewährleistung

12.1 Rudolf Koller bietet auf den gelieferten Produkten und Leistungen eine Gewährleistung von 12 Monaten (gerechnet ab Versand der Ware).

12.2 Unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen Mängelrüge beinhaltet die Gewährleistung die Pflicht von Rudolf Koller, schadhafte Teile so rasch als möglich nach Wahl von Rudolf Koller entweder nachzubessern oder zu ersetzen. Zum Zwecke der Geltendmachung der Gewährleistung sind die defekten Teile an das Firmendomizil von Rudolf Koller in Fischbach-Göslikon zu übersenden.

12.3 Werden innerhalb der Gewährleistungsfrist rechtzeitig Mängel gerügt, und kommt Rudolf Koller ihrer Nachbesserungs- oder Austauchpflicht nicht nach, ist der Auftraggeber befugt, in Bezug auf die mangelhaften Teile eine Preisminderung (entsprechend dem Minderwert der Ware) geltend zu machen (Minderung) oder im Falle von gravierenden Mängel, welche die Annahme der mangelhaften Teile unzumutbar machen, die defekten Produkte zurückzugeben und die bezahlten Kaufpreise zurückzufordern (Wandelung).

12.4 Zugesicherte Eigenschaften sind nur jene, die in der Auftragsbestätigung oder in den Spezifikationen ausdrücklich als solche bezeichnet worden sind.

12.5 Die Gewährleistung erlischt vorzeitig, wenn der Auftraggeber oder Dritte ohne schriftliche Zustimmung von Rudolf Koller Änderungen oder Reparaturen an den gelieferten Teilen vornehmen.

12.6 Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Schäden, die infolge natürlicher Abnützung, mangelhafter Wartung, Missachtung von Betriebsvorschriften, falscher Bedienung, übermässiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, chemischer, physikalischer oder anderer äusserer Einflüsse, nicht von Rudolf Koller ausgeführter Bau- oder Montagearbeiten sowie infolge anderer Gründe, die Rudolf Koller nicht zu vertreten hat, entstanden sind.



13. Ausschluss weiterer Haftungen von
Rudolf Koller

13.1 Alle Fälle von Vertragsverletzungen und deren Rechtsfolgen sowie alle Ansprüche des Auftraggebers gleichgültig aus welchem Rechtsgrund sie gestellt werden, sind in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen abschliessend geregelt. Insbesondere sind alle nicht ausdrücklich genannten Ansprüche ausgeschlossen.

13.2 In keinem Fall bestehen zugunsten des Auftraggebers Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, wie namentlich Mangelfolgeschäden, Produktionsausfall, Nutzungsverlust von Anträgen, entgangener Gewinn sowie Ersatzansprüche wegen anderen unmittelbaren oder mittelbaren Schäden.


14. Unwirksamkeit von Klauseln

14.1 Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die Regelungen und sonstigen Vereinbarungen im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Regelung soll eine Bestimmung treten, welche dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.

15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

15.1 Auf alle Streitigkeiten der Parteien findet das schweizerische Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des Wiener Kaufrechts (CISG) Anwendung. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Fischbach-Göslikon/AG (Sitz von Rudolf Koller).

 

(Ausgabe 1223)